Schulordnung
der Sekundarschule "An der Elbe" Parey
Jede Person hat sich so zu verhalten, dass keine andere Person seelisch oder körperlich gefährdet oder verletzt wird und dass keine Gegenstände beschädigt werden.
1. Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig, so dass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht.
2. Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen die Unterrichtsräume nur nach Aufforderung der
Lehrkraft.
3. Jacken werden an den Garderobenhaken vor den Räumen angehängt. Wertsachen sind zuvor aus den
Jacken zu entfernen.
4. In den großen Pausen werden die Taschen vor dem nächsten Unterrichtsraum abgestellt. Die
Fluchtwege müssen frei bleiben.
5. Alle Schülerinnen und Schüler beachten die Sprechzeiten des Sekretariats.
6. Plötzlich erkrankte Schülerinnen und Schüler melden sich mit einer Notiz des Fachlehrers beim
Klassenlehrer und im Sekretariat.
Es ist erlaubt:
- in den großen Pausen den Schulhof und den Speiseraum zu nutzen; im Mittagsband (Dienstag, Mittwoch
und Donnerstag) zusätzlich die Sporthalle, die Schulbibliothek und vereinbarte Räume zu nutzen.
- Fahrräder und Mopeds am Fahrradständer (auf eigene Gefahr) abzustellen.
Es ist nicht erlaubt:
- das Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis zu verlassen,
- im Schulgebäude zu toben,
- in den kleinen Pausen den Speiseraum aufzusuchen,
- sich in den Pausen am Fahrradständer aufzuhalten,
- das Schulgelände (außer den Parkplatz) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren,
- mit gefährlichen Gegenständen zu werfen,
- Feuerwerkskörper, Laserpointer oder Waffen jeglicher Art mitzubringen,
- in der Schule, auf dem Schulgelände oder im schulnahen Bereich zu rauchen und Alkohol oder andere
Rauschmittel zu konsumieren,
- während des Unterrichts Handys zu benutzen, außer eine Lehrkraft gestattet es ausdrücklich,
- Fotos, Videos und Aufnahmen jeglicher Art ohne Erlaubnis anzufertigen,
- Plakate ohne Genehmigung der Schulleitung anzubringen.
Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung:
1. Bei Verstößen gegen die Schulordnung kann die Lehrkraft geeignete Erziehungsmittel anwenden.
2. Bei wiederholten oder schweren Verstößen beantragt die Klassenleitung nach §44 Schulgesetz eine
Klassenkonferenz zur Festlegung einer Ordnungsmaßnahme.