Schulordnung
der Sekundarschule "An der Elbe" Parey
Wir pflegen ein respektvolles und faires Miteinander.
Jeder verhält sich so, dass keine andere Person seelisch oder körperlich gefährdet wird
und dass keine Gegenstände beschädigt werden.
1) Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.
2) Fahrräder, Roller, E-Scooter und Mopeds müssen am Fahrradständer (auf eigene Gefahr) abgestellt werden.
Auf dem Schulgelände außerhalb des Parkplatzes dürfen Mopeds nur geschoben werden.
3) Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen die Unterrichtsräume nur auf Anweisung der Lehrkraft.
4) Jacken werden an den Garderobenhaken vor den jeweiligen Räumen angehängt. Wertsachen sind zuvor aus den Jacken zu entfernen. Im Falle eines Verlustes übernimmt die Schule keine Haftung.
5) Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre Handys vor Beginn jeder Unterrichtsstunde unaufgefordert in die Handy- aufbewahrung legen. Während des Unterrichts ist die Benutzung der Handys untersagt, es sei denn, die Lehrkraft
gestattet es ausdrücklich.
6) In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
7) Im Laufe des Schultages erkrankte Schülerinnen und Schüler melden sich bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und
anschließend mit einer schriftlichen Erlaubnis im Sekretariat.
8) Jeder hat darauf zu achten, dass alle Räume (inkl. Flure, Toiletten, Sporthalle) pfleglich behandelt und
sauber hinterlassen werden.
9) Der Schulhof wird in Schülerverantwortung nach jeder Frühstückspause gesäubert.
10) Plakate etc. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden.
11) Die Sachbeschädigung von Schuleigentum ist streng untersagt. Bei mutwillig oder grob fahrlässig verursachten
Beschädigungen werden die Verursacherinnen oder Verursacher finanziell zur Rechenschaft gezogen.
12) In der Schule sowie auf dem Schulgelände dürfen grundsätzlich keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis
gemacht werden.
13) Es ist untersagt, digitale Beiträge, Nachrichten, Fotos oder Videos anzusehen, zu erstellen, zu veröffentlichen
oder zu verbreiten, die beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder
gewaltverherrlichende Inhalte haben.
14) Es ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Messer bzw.
messerähnliche Gegenstände und Waffen jeglicher Art mitzubringen.
15) Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule, auf dem Schulgelände und im schulnahen Bereich
zu rauchen bzw. Zigaretten/E-Zigaretten oder Vapes mit sich zu führen und Alkohol oder andere Rauschmittel
nach dem Betäubungsmittelgesetz zu konsumieren oder mitzubringen.
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Bei Verstößen gegen die Schulordnung können die Lehrkräfte Erziehungsmittel anwenden.
Bei wiederholten oder schweren Verstößen beantragt die Klassenleitung nach § 44 Schulgesetz eine Klassenkonferenz zur möglichen Anordnung einer Ordnungsmaßnahme.
Bei Straftaten erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
Parey, 19.03.2025

