Schulordnung
der Sekundarschule "An der Elbe" Parey


Wir pflegen ein respektvolles und faires Miteinander.
Jeder verhält sich so, dass keine andere Person seelisch oder körperlich gefährdet wird
und dass keine Gegenstände beschädigt werden.

 


1) Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig, sodass der Unterricht pünktlich beginnen kann.

 

2) Fahrräder, Roller, E-Scooter und Mopeds müssen am Fahrradständer (auf eigene Gefahr) abgestellt werden.

    Auf dem Schulgelände außerhalb des Parkplatzes dürfen Mopeds nur geschoben werden.


3) Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen die Unterrichtsräume nur auf Anweisung der Lehrkraft.


4) Jacken werden an den Garderobenhaken vor den jeweiligen Räumen angehängt. Wertsachen sind zuvor aus den Jacken      zu entfernen. Im Falle eines Verlustes übernimmt die Schule keine Haftung.


5) Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihre Handys vor Beginn jeder Unterrichtsstunde unaufgefordert in die Handy-            aufbewahrung legen. Während des Unterrichts ist die Benutzung der Handys untersagt, es sei denn, die Lehrkraft

    gestattet es ausdrücklich.


6) In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht verlassen.


7) Im Laufe des Schultages erkrankte Schülerinnen und Schüler melden sich bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und

    anschließend mit einer schriftlichen Erlaubnis im Sekretariat.


8) Jeder hat darauf zu achten, dass alle Räume (inkl. Flure, Toiletten, Sporthalle) pfleglich behandelt und

    sauber hinterlassen werden.


9) Der Schulhof wird in Schülerverantwortung nach jeder Frühstückspause gesäubert.


10) Plakate etc. dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung angebracht werden.


11) Die Sachbeschädigung von Schuleigentum ist streng untersagt. Bei mutwillig oder grob fahrlässig verursachten

      Beschädigungen werden die Verursacherinnen oder Verursacher finanziell zur Rechenschaft gezogen.

12) In der Schule sowie auf dem Schulgelände dürfen grundsätzlich keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis

      gemacht werden.


13) Es ist untersagt, digitale Beiträge, Nachrichten, Fotos oder Videos anzusehen, zu erstellen, zu veröffentlichen

      oder zu verbreiten, die beleidigende, rassistische, diskriminierende, pornographische oder

       gewaltverherrlichende Inhalte haben.

 

14) Es ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, Feuerzeuge, Feuerwerkskörper, Laserpointer, Messer bzw.

      messerähnliche Gegenstände und Waffen jeglicher Art mitzubringen.


15) Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule, auf dem Schulgelände und im schulnahen Bereich

      zu rauchen bzw. Zigaretten/E-Zigaretten oder Vapes mit sich zu führen und Alkohol oder andere Rauschmittel

      nach dem Betäubungsmittelgesetz zu konsumieren oder mitzubringen.

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Bei Verstößen gegen die Schulordnung können die Lehrkräfte Erziehungsmittel anwenden.


Bei wiederholten oder schweren Verstößen beantragt die Klassenleitung nach § 44 Schulgesetz eine Klassenkonferenz zur möglichen Anordnung einer Ordnungsmaßnahme.
Bei Straftaten erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.

 

 

Parey, 19.03.2025




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